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Ratgeber

Pflichtangaben auf der Kosmetikverpackung im Überblick

  • Redaktion wellness-kosmetik-shop.de
  • Lesezeit: 4 Min.

Dieses Portal erklärt, wie sich Pflegeprodukte anhand von Angaben vergleichen lassen, die Hersteller veröffentlichen. Ein Teil davon ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer diese Pflichtangaben kennt, weiß, welche Daten bei jedem Produkt vorliegen müssen und welche freiwillig sind.

Die Pflichtangaben im Überblick

Die EU-Kosmetikverordnung schreibt vor, was auf Behälter und Verpackung eines kosmetischen Mittels stehen muss:

Angabe Wo zu finden Nutzen für den Vergleich
Verantwortliche Person mit Anschrift Behälter und Verpackung Ansprechpartner für Rückfragen
Nenninhalt Behälter und Verpackung Grundlage für den Preis pro Einheit
Mindesthaltbarkeit oder Verwendungsdauer nach dem Öffnen Behälter und Verpackung Planung von Verbrauch und Vorrat
Vorsichtsmaßnahmen Behälter und Verpackung Hinweise zur sicheren Anwendung
Chargennummer Behälter und Verpackung Zuordnung bei Reklamationen
Verwendungszweck Behälter und Verpackung Einordnung der Kategorie
Liste der Bestandteile Mindestens auf der Verpackung Zuordnung zur Produktklasse

Der Verwendungszweck darf entfallen, wenn er sich aus der Aufmachung des Produkts ergibt.

Nenninhalt: Menge mit Ausnahmen

Der Nenninhalt wird zum Zeitpunkt der Abfüllung als Gewicht oder Volumen angegeben, also in Gramm oder Millilitern. Für jeden Preisvergleich ist er unverzichtbar.

Es gibt Ausnahmen. Die Angabe darf fehlen bei:

  • Packungen mit weniger als 5 Gramm oder 5 Millilitern Inhalt,
  • Gratisproben,
  • Einmalpackungen.

Für den Vergleich kleiner Produkte ist das von Bedeutung. Viele Hersteller geben die Menge dennoch freiwillig an. Fehlt sie, lässt sich kein Preis pro Einheit berechnen, und das Feld bleibt in der eigenen Tabelle leer.

Neben der Mengenangabe steht häufig ein kleines "e". Es zeigt an, dass die Abfüllung den europäischen Regeln für Fertigpackungen folgt. Über den Inhalt selbst sagt das Zeichen nichts aus. Achten Sie außerdem auf die Einheit: Gramm und Milliliter sind beide zulässig, lassen sich im Vergleich aber nicht gleichsetzen.

Haltbarkeit: Datum oder Tiegelsymbol

Für die Haltbarkeit gibt es zwei Formen der Angabe:

  1. Mindesthaltbarkeitsdatum. Es wird mit einem Sanduhrsymbol oder mit den Worten "Mindestens haltbar bis" angegeben und gilt für das Produkt bei sachgemäßer Lagerung.
  2. Verwendungsdauer nach dem Öffnen. Sie erscheint als Symbol eines geöffneten Tiegels mit einer Zahl und dem Buchstaben M für Monate.

Ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht vorgeschrieben, wenn ein Produkt länger als 30 Monate haltbar ist. In diesem Fall steht üblicherweise das Tiegelsymbol auf der Verpackung. Für die Planung heißt das: Notieren Sie beim ersten Öffnen das Datum, etwa mit einem Stift auf dem Boden des Behälters.

Verantwortliche Person und Charge

Jedes kosmetische Mittel in der EU hat eine verantwortliche Person. Das ist meist der Hersteller oder der Importeur. Name und Anschrift stehen auf der Verpackung. Bei Produkten, die von außerhalb der EU eingeführt werden, kommt das Ursprungsland hinzu.

Die Chargennummer ist eine Folge von Ziffern oder Buchstaben, oft eingeprägt oder aufgedruckt. Sie sagt nichts über die Zusammensetzung aus, hilft aber bei Rückfragen. Halten Sie sie bereit, wenn Sie sich wegen eines Produkts an den Hersteller wenden.

Kurz gesagt: Nenninhalt, Haltbarkeit und Liste der Bestandteile sind Pflichtangaben und bilden die Datenbasis jedes Vergleichs. Werbeaussagen auf der Vorderseite gehören nicht dazu.

Liste der Bestandteile

Die Liste der Bestandteile ist mit dem Wort "Ingredients" überschrieben. Sie darf allein auf der äußeren Verpackung stehen. Wer die Faltschachtel entsorgt, hat die Liste später oft nicht mehr zur Hand. Ein Foto der Schachtel löst das Problem.

Wie die Liste aufgebaut ist und was ihre Reihenfolge aussagt, erklärt der Beitrag zur INCI-Reihenfolge.

Beim Onlinekauf sehen Sie die Verpackung erst nach der Lieferung. Seriöse Anbieter veröffentlichen die Liste deshalb auch auf der Produktseite. Vergleichen Sie beide Fassungen, wenn das Produkt eintrifft. Weichen sie voneinander ab, gilt die Liste auf der Verpackung, denn sie gehört zu dem Produkt, das Sie in der Hand halten.

Pflichtangabe oder Auslobung

Neben den Pflichtangaben trägt fast jede Verpackung freiwillige Aussagen. Der Unterschied ist für den Vergleich entscheidend.

Pflichtangabe Freiwillige Auslobung
Nenninhalt "Reicht für mehrere Monate"
Liste der Bestandteile "Ohne Parfum", "mit Peptiden"
Verwendungsdauer nach dem Öffnen "Für empfindliche Haut"
Vorsichtsmaßnahmen "Sichtbares Ergebnis nach einigen Wochen"

Auslobungen dürfen nicht irreführend sein, eine einheitliche Prüfmethode steht hinter den meisten aber nicht. Im Vergleichsschema dieses Portals werden sie deshalb getrennt und mit dem Zusatz "laut Hersteller" geführt. Das Vorgehen beschreibt die Seite Datenquellen und Stichtag.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Vorsichtsmaßnahmen. Hinweise wie "Kontakt mit den Augen vermeiden" sind Teil der sicheren Anwendung. Kommt es trotz Beachtung zu anhaltenden Reizungen, setzen Sie das Produkt ab und holen Sie ärztlichen Rat ein.

Häufige Fragen

Muss auf jedem Kosmetikprodukt ein Mindesthaltbarkeitsdatum stehen?

Nein. Bei Produkten, die länger als 30 Monate haltbar sind, ist es nicht vorgeschrieben. Dann steht in der Regel das Symbol des geöffneten Tiegels mit der Verwendungsdauer nach dem Öffnen.

Darf die Füllmenge auf einer Verpackung fehlen?

In bestimmten Fällen ja, etwa bei Packungen mit weniger als 5 Gramm oder 5 Millilitern, bei Gratisproben und bei Einmalpackungen.

Wozu dient die Chargennummer?

Sie ermöglicht es, ein Produkt einer bestimmten Herstellungscharge zuzuordnen. Bei Rückfragen oder Reklamationen sollten Sie sie bereithalten.

Sind Werbeaussagen auf der Verpackung Pflichtangaben?

Nein. Aussagen wie sanft oder für empfindliche Haut sind freiwillige Auslobungen des Herstellers.